Unter PublicDomain versteht man im angloamerikanischem Copyright-Recht: gemeinfreies Wissen; Werke ohne Eigentümer. Häufig unspezifisch für öffentliches Wissen im Gegensatz zu Wissen im Privatbesitz verwendet. (nach Volker Grassmuck: "Freie Software")
Es Handelt sich nicht um eine (Software-)Lizenz, sondern bedeutet vielmehr, dass der Autor auf sein Copyright verzichtet hat oder die Rechte ausgelaufen sind. Das Werk steht ohne Einschränkungen für beliebige Verwendung zur Verfügung.
Das Fehlen eines Copyright-Vermerkes bedeutet nicht, dass das Werk Public Domain ist, sondern es muss vom Autor ausdrücklich als Public Domain freigegeben worden sein (bzw. das Copyright muss abgelaufen sein)
Nach deutschem Recht ist es nicht möglich, auf alle seine Rechte zu verzichten.
PublicDomain-Werke können also jederzeit privatisiert werden, indem man sie einfach unter einer Lizenz "neu" veröffentlicht?
Zusätzlich zur sonst auch vogelfreien BSD-Lizenz kann man von PublicDomain Werken sogar den Namen des Autors entfernen.
Siehe auch GPL.