Unter PublicDomain versteht man im angloamerikanischem Copyright-Recht: gemeinfreies Wissen; Werke ohne Eigentümer. Häufig unspezifisch für öffentliches Wissen im Gegensatz zu Wissen im Privatbesitz verwendet. (nach Volker Grassmuck: "Freie Software")

Es Handelt sich nicht um eine (Software-)Lizenz, sondern bedeutet vielmehr, dass der Autor auf sein Copyright verzichtet hat oder die Rechte ausgelaufen sind. Das Werk steht ohne Einschränkungen für beliebige Verwendung zur Verfügung.

/!\ Das Fehlen eines Copyright-Vermerkes bedeutet nicht, dass das Werk Public Domain ist, sondern es muss vom Autor ausdrücklich als Public Domain freigegeben worden sein (bzw. das Copyright muss abgelaufen sein)

/!\ Nach deutschem Recht ist es nicht möglich, auf alle seine Rechte zu verzichten.

PublicDomain-Werke können also jederzeit privatisiert werden, indem man sie einfach unter einer Lizenz "neu" veröffentlicht?

Zusätzlich zur sonst auch vogelfreien BSD-Lizenz kann man von PublicDomain Werken sogar den Namen des Autors entfernen.

Siehe auch GPL.


KategorieLizenzen

PublicDomain (zuletzt geändert am 2007-12-23 22:47:24 durch localhost)